Donnerstag, 20. Juni 2024

 

Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG:

Fehlt immer noch bezahlbarer Wohnraum?

 

Wenn ja, wie ist es zu dem das Problem gekommen? 

Noch vor 15 Jahren standen eine Vielzahl von Wohnungen, insbesondere in Mitteldeutschland, leer. Der Staat förderte den Abriss aus Steuermitteln und fuhr den sozialen Wohnungsbau drastisch zurück. Beide Maßnahmen waren für den Moment richtig, jedoch aufgrund ihrer Langzeitwirkung suboptimal. Als Politiker ist es immer fatal, wenn man nur in Wahlperioden denkt und die Langzeitwirkungen außer Acht lässt. Inzwischen sind die Leerstände abgerissen, die Flächen sind für teuren Neubau frei geworden und die Zahl der geförderten Wohnungen im sozialen Wohnungsbau sinkt genauso sicher, wie die Zahl der Anspruchsberechtigten steigt. Aktuell fallen heute jeden Tag mehr aus der Mietpreisbindung im sozialen Wohnungsbau heraus, als neue sozial geförderte Wohnungen entstehen! Heute frisst die Miete plus Nebenkosten oft mehr als 60% des Haushaltsbudgets der Familien in Großstädten weg.

Das ist mit einer radikalen Änderung im Sozialwohnungsbau machbar, jedoch arbeiten Lobbygruppen gegen Gesetzesinitiativen und bis der große Dampfer einen neuen Kurs eingeschlagen hat, vergehen Jahre, die viele Menschen nicht mehr haben.

Wie immer liegt die Lösung im genossenschaftlichen Wohnungsbau. Eine staatliche Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus ist von Vorteil, jedoch kann hier sofort in Eigeneinitiative auf der Grundlage bestehender Gesetze und Förderungen, z. B die Genossenschaftsanteilsförderung durch die KfW für Wohnungsgenossenschaften und die sinnvolle Nutzung bestehender Bausparverträge, begonnen werden. Das hat für die Menschen so viele Vorteile aus den genossenschaftlichen Prinzipien, dass der Artikel unverhältnismäßig lang werden würde, sie alle aufzuzählen. Die Nutzungsentgelte / Mieten, die für den wirtschaftlichen Betrieb von Wohnungsgenossenschaften heute aufgewendet werden müssen, betragen in den Großstädten oft nur 20 – 25 % der üblichen Mieten im freien Wohnungsmarkt.             

 

Hier wie immer mein Credo: 

Es gibt für jedes Problem eine genossenschaftliche Lösung!

 

Olaf Haubold

Juni 2024

Montag, 10. Juni 2024

Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG:

 Unternehmensnachfolge ist ein wichtiges Thema, kommen hier Genossenschaften ins Spiel?

Jedes Jahr ist die Unternehmensnachfolge eines der großen Themen für den deutschen Mittelstand. Das hat möglicherweise auch das ZDF veranlasst, in der Reihe "PlanB" einen Beitrag zu machen, der am 08.06.2024 um 17.35 Uhr gesendet wurde. Der Genossenschaftsgründer und Genossenschaftsberater Olaf Haubold hat den Beitrag angesehen. Die Sendung ist in der ZDF-Mediathek verfügbar unter:

https://www.zdf.de/gesellschaft/plan-b/plan-b-nachfolge-dringend-gesucht-100.html

In dem Beitrag ging es darum, dass die Genossenschaft „Platform Coops“ gemeinsam mit Partnern u.a. aus Italien das Thema genossenschaftlich angegangen ist und vor einigen Jahren dazu ein beschäftigungspolitisches Instrument für die Nachfolge entwickelt hat. Denn gelingt eine Nachfolge nicht, stehen Betriebe vor der Schließung. In einem gemeinsamen Pioniervorhaben mit der oose eG und der Arbeitskammer des Saarlandes begleiten sie ein Unternehmen aus dem Saarland bei der Nachfolge durch die Belegschaft.

So ganz konnte der Genossenschaftsberater Olaf Haubold die Ansätze nicht nachvollziehen, aber wichtig war in jedem Fall, dass die Rechtsform Genossenschaft auch bei der Unternehmensnachfolge in den Fokus gerückt wird.

Bleiben Sie kooperativ!  


Ihr

Olaf Haubold

Genossenschaftsberater

www.cc-eg.de


Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG:

Wir reden wieder über Mitgliederförderung

 

Es gibt immer wieder einige Irritationen bezüglich der Mitgliederförderung. Bekanntlich besteht der Zweck einer Genossenschaft darin, die Wirtschaft, den Ertrag sowie die kulturellen und geistigen Bedürfnisse ihrer Mitglieder aus dem Ergebnis des gemeinsamen Geschäftsbetriebs zu fördern. Eine Genossenschaft ist zudem entgegen anderen Gesellschaftsformen nicht gewinnorientiert, sondern ordnet sich ausschließlich ihrem Zweck, der Mitgliederförderung unter.

 

Einige Vorstände, leider wird das auch des Öfteren von Genossenschaftsberatern postuliert, sind der Auffassung, Kosten der privaten Lebensführung zu Betriebsausgaben der Genossenschaft zu machen, ohne den gemeinsamen Geschäftsbetrieb mit den Mitgliedern zu entfalten.

 

Das mag handelsrechtlich noch in Ordnung sein, wenn die Genossenschaft die richtigen Unterlagen erstellt und die dazu notwendigen Beschlüsse gefasst hat. Steuerrechtlich kann das jedoch problematisch sein. In der jüngeren Vergangenheit hat das bei Genossenschaften, die von den Finanzverwaltungen einer Prüfung unterzogen worden sind, zu aufwendigen Diskussionen, Nachversteuerungen und teilweise Steuerstrafverfahren geführt. Hintergrund ist sicher, dass seit ca. 2 Jahren die Genossenschaften als probates Steuer-gestaltungsmodell beworben werden, was sie jedoch nicht sind. Zudem sind die Steuerprüfer im Genossenschaftsrecht oft unerfahren und nicht fortgebildet.

 

Besser ist es in jedem Fall, die Mitgliederförderung im Rahmen des gemeinsamen Geschäftsbetriebs mit dem Mitgliedern aufzubauen und den Mitgliedern daraus dann die ihnen zustehende genossenschaftliche Rückvergütung zu gewähren. Diese ist für die Mitglieder überwiegend steuerfrei und führt bei der Genossenschaft zur Bildung einer Rückstellung im Jahresabschluss. Außerdem ist die genossenschaftliche Rückvergütung im § 22 Körperschaftsteuergesetz geregelt, der Finanzverwaltung demnach bestens bekannt und führt nicht zu Diskussionen.

 

Fragen Sie Ihren Genossenschaftsberater, er wird Ihnen zur genossenschaftlichen Rückvergütung kompetent Auskunft geben.             

 

 Bleiben Sie kooperativ!   

 

 Ihr

Olaf Haubold

Genossenschaftsberater

www.cc-eg.de

 

  

  Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG: Lastenausgleich 2025: Vermögensabgabe, EU-weites Vermögensregister, Folgen und Szenarien   ...