Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG:
Änderungen im GenG im
Bundesgesetzblatt erschienen
Liebe
Freunde des Genossenschaftsgedankens,
der deutsche Bundestag hat am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Darin sind die Änderungen im GenG, die die Digitalisierung von Genossenschaften betreffen, mit enthalten. Ich hatte das in meinem Oktober – Blog schon mitgeteilt.
Jetzt sind die Änderungen im Bundesgesetzblatt erschienen:
BUNDESGESTZBLATT Teil I 2024
Ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2024
Nr. 323 vom 23. Oktober 2024
Wir reden hier über die Entlastung von Bürokratie, in dem Bundesgesetzblatt sind sehr unbürokratisch einen Vielzahl von Vorschriften von insgesamt 73 Gesetzen, vom Handelsgesetzbuch bis zum Seesicherheits-Untersuchungsgesetz geändert erschienen. Die Änderungen zum Genossenschaftsgesetz sind im Artikel 22, die Änderungen des SCE – Ausführungsgesetzes im Artikel 23 beschrieben.
Im Genossenschaftsgesetz selbst, wenn man das im Internet aufruft, sind die Änderungen noch nicht enthalten, die Änderungen treten erst zum 01.01.2025 in Kraft. Artikel 74 (1): „Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 13 am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.“
Die
Genossenschaften werden nun aufgefordert sein, mit Ihren Prüfungsverbänden die
Umsetzung anzugehen und ggf. entsprechende Satzungsänderungen vorbereiten.
Olaf
Haubold
November
2024
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