Montag, 11. November 2024

 

Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG:

Lastenausgleich 2025: Vermögensabgabe, EU-weites Vermögensregister, Folgen und Szenarien

 

Liebe Freunde des Genossenschaftsgedankens,

seit geraumer Zeit wird in der Politik über die "Einführung eines Lastenausgleichs" diskutiert. Der mögliche neue Bundeskanzler Merz spekuliert offen darüber, ob 20 – 30 % des Vermögens der Bundesbürger nicht der Wirtschaft zugeführt werden können.   

Es gibt die Möglichkeit, einen indirekten Lastenausgleich durch die Grundsteuerreform durchzuführen. Mit ihr werden 35 Millionen Immobilien in Deutschland zurzeit neu bewertet. Die Reform erfordert eine Neubewertung aller Immobilien im Land, und die Besitzer müssen eine Feststellungserklärung beim Finanzamt einreichen, die eine Vielzahl von Daten enthält. Was ist eigentlich Lastenausgleich?

Der Lastenausgleich ist ein System zur finanziellen Unterstützung und zum Ausgleich von Lasten in Deutschland. Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um die Schäden des Krieges gerecht zu verteilen und denjenigen zu helfen, die durch den Krieg ihr Vermögen und ihre Existenzgrundlage verloren hatten. Eine ausführliche Darstellung des LAG der Bundesregierung bietet der gemeinsame Sachstand der Fachbereiche WD 3 und WD 4 „Übersicht über das Lastenausgleichsgesetz – Finanzielle und verfassungsrechtliche Aspekte“ vom September 2023, also relativ aktuell.

Bevor man die Dinge umsetzen kann, ist es erst mal notwendig zu wissen, womit kann man kalkulieren. Dafür wird die Einführung eines europaweiten Vermögensregisters geplant. Bei der Realisierung des Lastenausgleichs soll demnach ein Vermögensregister helfen. Dabei handelt es sich um ein europaweites Verzeichnis über die Vermögenswerte der in der EU lebenden Menschen. Die offizielle Begründung für die Notwendigkeit eines Vermögensregisters ist, um gegen Korruption und Geldwäsche vorzugehen. Weiterhin wird der Lastenausgleich im Jahr 2025 eine stärkere Rolle im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit spielen. Angesichts des dringenden Bedarfs an Klimaschutz und Umweltmaßnahmen wird er dazu beitragen, Investitionen in nachhaltige Infrastruktur und grüne Technologien zu fördern.

Wichtig zur politischen Einordnung ist die Frage, ob die Umsetzung gewollt wird. Die aktuelle Reform der Grundsteuer in Deutschland hat zu Spekulationen über einen möglichen Lastenausgleich ab dem Jahr 2025 geführt. Es ist wichtig festzuhalten, dass ein solcher Lastenausgleich weder politisch beschlossen wurde noch gibt es Hinweise darauf in dem von den Regierungsparteien getragenen Koalitionsvertrag, aber was heißt das schon? Was man von politischen Willensbekundungen zu halten hat, erleben wir ja gerade.

Vom Lastenausgleich sollen vor allem Immobilienbesitzer und Wohlhabende betroffen sein, denn Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen, sagt das Grundgesetz im Artikel 14.

So manch einer wird dabei auf die Idee kommen, sein Vermögen umzulagern. Erfolgslos. In den meisten Ländern in der EU gilt das Welteinkommensprinzip. Wenn Sie in der EU wohnen, dann wird das gesamte Vermögen versteuert (egal wo es auf der Welt verteilt ist).

Mir persönlich fällt dazu ein, die Nennwertbarriere im Genossenschaftsgesetz zu nutzen und seine Vermögenswerte in die eine Genossenschaft zu bringen. Das hat neben dem Vermögensschutz auch jede Menge steuerliche Vorteile.

Fakt ist: Alles steht und fällt mit der aktuellen Grundsteuerreform, die dann ab 2025 umgesetzt wird. 

 

Olaf Haubold

November 2024

 

Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG:

Änderungen im GenG im Bundesgesetzblatt erschienen

 

Liebe Freunde des Genossenschaftsgedankens,

der deutsche Bundestag hat am 26.09.2024 das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Darin sind die Änderungen im GenG, die die Digitalisierung von Genossenschaften betreffen, mit enthalten. Ich hatte das in meinem Oktober – Blog schon mitgeteilt.

Jetzt sind die Änderungen im Bundesgesetzblatt erschienen:

 

BUNDESGESTZBLATT Teil I 2024

Ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2024

Nr. 323 vom 23. Oktober 2024

 

Wir reden hier über die Entlastung von Bürokratie, in dem Bundesgesetzblatt sind sehr unbürokratisch einen Vielzahl von Vorschriften von insgesamt 73 Gesetzen, vom Handelsgesetzbuch bis zum Seesicherheits-Untersuchungsgesetz geändert erschienen. Die Änderungen zum Genossenschaftsgesetz sind im Artikel 22, die Änderungen des SCE – Ausführungsgesetzes im Artikel 23 beschrieben.

Im Genossenschaftsgesetz selbst, wenn man das im Internet aufruft, sind die Änderungen noch nicht enthalten, die Änderungen treten erst zum 01.01.2025 in Kraft. Artikel 74 (1): „Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 13 am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.“

Die Genossenschaften werden nun aufgefordert sein, mit Ihren Prüfungsverbänden die Umsetzung anzugehen und ggf. entsprechende Satzungsänderungen vorbereiten.

 

Olaf Haubold

November 2024

 

 

  Olaf Haubold, Cooperative Consulting eG: Lastenausgleich 2025: Vermögensabgabe, EU-weites Vermögensregister, Folgen und Szenarien   ...